Aufgrund der meist im höchstem Maße einschneidenden Folgen des ärztlichen Behandlungsfehlers gehört das Arzthaftungsrecht zu den besonders sensiblen Beratungsfeldern.
Die spezifischen Besonderheiten des Arzthaftungsrechts berücksichtigen wir durch Erfahrung und ständige Weiterbildung im medizinischen und juristischen Bereich.
Bei der Bearbeitung und Prüfung eines Schadenfalles im Hinblick auf ein mögliches Behandlungsverschulden steht regelmäßig zunächst die Art des Behandlungsverschuldens im Vordergrund. Fehler auf Diagnoseebene (Diagnosefehler, Befunderhebungsfehler) aber auch Therapie- und Aufklärungsfehler kommen hier in Betracht. Jeder dieser Behandlungsfehlertypen ist von spezifischen Besonderheiten geprägt, die wir bei der Prüfung eines Schadenfalles berücksichtigen.
Wurde ein Behandlungsfehler festgestellt, gilt es für den Patienten oder seinen Rechtsanwalt zu beweisen, dass der Behandlungsfehler für den eingetretenen Schaden kausal, also ursächlich war. Die ist regelmäßig sehr schwierig für den Patienten, da Abläufe bsp. nicht oder nur unzureichend dokumentiert wurden. Hier gilt es seitens des Patienten oder Prozessbevollmächtigten Beweiserleichterungen zu nutzen und Argumentationsstränge aufzubauen, die bestenfalls zu einer Umkehr der Beweislast zugunsten des Opfers führen.
In persönlicher Hinsicht halten wir eine ganzheitliche Betreuung nicht nur für wichtig, sondern für unerlässlich. Vorgespräche und Besprechungen während der Betreuung des Mandats sollten ausführlich und in angenehmer Atmosphäre geführt werden.
Ihr Ansprechpartner im Arzthaftungsrecht:
Oliver Klaus Rechtsanwalt – Medizinrecht, Arzthaftungsrecht Fachanwaltskurs Medizinrecht erfolgreich absolviert
Zentrale Darmstadt
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